DMB Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzrichtlinie

des Deutschen Mieterbundes Neubrandenburg e. V.


Dem Grundsatz folgend, weiterhin alle Mitglieder des Vereins in Mietrechtsfragen allumfassend zu unterstützen, soll dort, wo es im Interesse des Mitgliedes und im Vereinsinteresse liegt und wo der Mietrechtsstreit nicht auf andere Weise beendet werden kann, auch die gerichtliche Auseinandersetzung geführt werden. Gleiches gilt, wenn gegen das Mitglied ein Mietrechtsstreit geführt wird.

 

1. Über die Gewährung von Rechtsschutz / Kostenübernahme für gerichtliche Streitigkeiten entscheidet ein zu bildender Ausschuss, der von einem Vorstandsmitglied geleitet wird und dem ein mit der Sache vertrauter Rechtsanwalt sowie der jeweils zuständige Berater des Mietervereins angehört.

Kommt der Ausschuss nicht zu einem einstimmigen Votum, ist die Sache dem Vorstand zur Entscheidung vorzulegen.

Ein Rechtsanspruch auf Rechtsschutzgewährung besteht nicht. Im Falle der Ablehnung der Rechtsschutzgewährung durch den Ausschuss hat das Mitglied das Recht, eine Überprüfung und Entscheidung durch den Vorstand zu verlangen.

 

2. Die Mittel für diese finanzielle Unterstützung werden ausschließlich aus Beitragseinnahmen aufgebracht.

 

3. Voraussetzungen für die Erstattung von Prozesskosten sind:

Das den Streit auslösende Ereignis darf nicht vor Beginn der Mitgliedschaft liegen  oder in den ersten drei Monaten der Mitgliedschaft (Wartefrist) eingetreten sein.

Es müssen alle außergerichtlichen Möglichkeiten zur Beilegung eines Rechtsstreites  im Rahmen der Beratung durch den Mieterverein ausgeschöpft sein bzw. durch die außergerichtliche Betreibung des Streitfalles Verjährung drohen.

Für das Mitglied müssen für die Durchführung der gerichtlichen    Auseinandersetzung hinreichend Erfolgsaussichten (vgl. § 114 ZPO) bestehen.- Das Mitglied darf keine Beitragsschulden haben.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft schließt die Gewährung von Rechtsschutz  
(Kostenübernahme) in der Regel aus.

 
Das Mitglied hat bei Rechtsschutzgewährung (Kostenübernahme) zunächst einen Eigenanteil in Höhe von 100,00 Euro zu erbringen. Dieser Eigenanteil ist auch im Falle der Berufung bzw. Revision nur 1 x zu zahlen. Der Eigenanteil wird nach Rechtskraft der Entscheidung bei vollständigem
Obsiegen in voller Höhe erstattet.

 

4. Umfang der finanziellen Unterstützung

Finanzielle Unterstützung wird gewährt für die gerichtliche Wahrnehmung von wohn- und grundstücksrechtlichen Interessen für Objekte in der Bundesrepublik Deutschland soweit sie die Wohnung betreffen, die ein Mitglied als Mieter oder Untermieter bewohnt   einschließlich der im Wohnmietvertrag mitgemieteten Garage.

 

5. Die zu erstattenden Prozesskosten schließen ein:

- Übernahme der anfallenden Gerichtskosten einschließlich der Gebühren für Zeugen und vom Gericht bestellte Sachverständige sowie Kosten der Zwangsvollstreckung  (maximal 2 Vollstreckungsversuche) zur Durchsetzung der Rechte des Mitglieds.

- Übernahme der gesetzlichen Vergütung des vom Mitglied beauftragten 
Rechtsanwalts einschließlich der Gebühren der Zwangsvollstreckung.
    
- Übernahme der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwaltes des Prozessgegners im Falle des Unterliegens.

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