Beitragsordnung

Der Beitrag beträgt 84 Euro (7,00 Euro monatlich) im Jahr. Er beinhaltet neben dem Vereins- und Verbandsbeitrag auch den Anteil für eventuelle Leistungen im Rahmen der Rechtsschutzrichtlinie.

Er wird je Mitgliedshaushalt erhoben.
 
Für die Bearbeitung Ihrer Aufnahme einschließlich der Anmeldung beim DMB und DMB-LV ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 Euro zu entrichten.
 
Die Zahlungsweise kann vereinbart werden. Hauptverfahren ist der Bankeinzug. Er kann jährlich, halbjährlich und in Einzelfällen auch in kleineren Zeitabständen erfolgen. Überweisungen und Barzahlungen sind ebenfalls möglich.
 
 
Guter Rat ist nicht teuer !

Mitgliedsantrag

Gebührenordnung

Infolge der verstärkten Inanspruchnahme der mietrechtlichen Unterstützung durch viele Mitglieder entstehen uns zusätzliche Aufwendungen, die generell über das hinausgehen, was unsere Satzung den Mitgliedern im Rahmen der üblichen Rechtsberatung zusichert. Aus diesem Grunde wird entsprechend dem Vorstandsbeschluss vom 19.09.2019 mit sofortiger Wirkung folgende Gebührenordnung erlassen:

Grundsätzlich sind nur Kopien an uns zu übergeben. Unterlagen im Original werden kostenpflichtig (0,25 € pro Seite) von uns kopiert.

  1. Die mietrechtliche Beratung ist lt. Satzung für jedes Mitglied kostenlos.
  2. Schriftverkehr mit dem Vermieter in Ihrem Auftrag:
    • für Schreiben bis zu 3 Seiten inkl. Porto: 5,00 € - jede weitere Seite 2,50 €
    • für Einschreiben fallen zusätzlich die entsprechenden Einschreibegebühren an
  3. Bei Übernahme der Vertretung vor Ort:
    • Bei Übernahme der Vertretung vor Ort:
    • Tätigkeiten außer Haus (Bsp. Rechnungsprüfungen beim Vermieter): 10,00 EUR inkl. Fahrtkosten
    • Wohnungsübergaben: 15,00 € zzgl. Fahrtkosten mit je 0,30 €/km
  4. Kopierkosten:
    Grundsätzlich sind nur Kopien an uns zu übergeben. Unterlagen im Original werden kostenpflichtig (0,15 € pro Seite) von uns kopiert.
    Kopierkosten, die für die Übermittlung von Rechnungsbelegen durch den Vermieter anfallen, werden an das Mitglied weiterberechnet.
  5. Säumige Beitragszahler erhalten Mahnungen, durch die weitere Gebühren entstehen:
    • 1. Mahnung: 2,50 €
    • jede weitere Mahnung: 5,00 €
  6. Adressabfragen beim Einwohnermeldeamt sind gebührenpflichtig. Diese Gebühr stellen wir Ihnen in Rechnung, sollten Sie es bei einem Umzug versäumen, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen.

Die anfallenden Gebühren werden Ihnen im laufenden Monat in Rechnung gestellt und sind auf unser Konto zu überweisen.

Mitglied werden - Beiträge

Finanzordnung

§1

Die Finanzordnung des Mietervereins sichert den ordnungsgemäßen Umgang mit den finanziellen Mitteln des Vereins. Sie tritt mit Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24.03.2012 in Kraft.

§2 Finanzierungsgrundlage
sind:
1. Mitgliedsbeiträge
2. Spenden
3. Stiftungen
4. Gebühren lt. Gebührenordnung des Vorstandes
 

§3 Finanzierungsaufgaben

Die Finanzen werden grundsätzlich für die sich aus §2 der Satzung ergebenden Ziele und Aufgaben eingesetzt. Diese sind im Wesentlichen:
1. Finanzierung von mietenpolitischen Aktivitäten zur Durchsetzung der Ziele des Vereins
2. Finanzierung von Schulungsveranstaltungen
3. Abführung des monatlichen Beitrages an den Landesverband
4. Materielle Sicherstellung der Geschäftsstelle
5. Personalkosten
 

§4 Konto- und Kassenführung

1. Der Geldverkehr erfolgt im Wesentlichen bargeldlos über ein Geschäftskonto.
2. Kontoverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schatzmeister und der Geschäftsführer. Verfügungen müssen Unterschriften von zwei der genannten Personen tragen.
3. Kontovollmachten sind beim kontoführenden Geldinstitut zu hinterlegen.
4. Über alle Konten- und Kassenbewegungen sind exakte Nachweise zu führen, die jederzeit kontrollfähig sein müssen. Für Erstattungen sind Rechnungen bzw. aussagekräftige Quittungen vorzulegen.
5. Die Geschäftsstelle ist zur Führung einer Handkasse berechtigt. Das Kassenlimit beträgt 800,00 € .
 

§5

Kontrolle den gemäß §8 der Satzung gewählten Rechnungsprüfern des Vereins ist jederzeit Einsicht in alle Finanzunterlagen zu gewähren und Auskunft zu erteilen. Die Finanzsituation des Vereins ist mindestens zweimal jährlich im Vorstand auszuwerten.
 

§6 Gebühren

1. Kopien 0,25 € je Seite
2. Wohnungsaufmass 1,00 € je Quadratmeter Wohnfläche plus Mehrwertsteuer

 

Die Finanzordnung ist in der vorliegenden Fassung auf der Delegiertenversammlung am 24.03.2012 mit 32 Stimmen von 32 Stimmen (= 100 %) beschlossen worden.