Beratungsmerkblatt
Beratung - aber wie?
Sie erwarten zu Recht, dass wir Sie als unser Mitglied optimal beraten. Deshalb ist es aber wichtig, dass Sie wissen, wie wir unsere Beratung organisiert haben. Bitte akzeptieren Sie, dass wir bei der großen Zahl Ratsuchender ohne »Spielregeln« nicht auskommen.
1. Mietrechtsberatung nur für Mitglieder!
Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Mieter. Er ist ein Zusammenschluss von Mietern und trägt sich nur über Mitgliedsbeiträge. Nur unsere Mitglieder dürfen im Bereich des Mietrechts rechtlich beraten werden. Es ist uns nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten, eine Rechtsberatung an Nichtmitglieder, auch gegen die Berechnung einer Gebühr, durchzuführen.
2. Unsere Geschäftsstelle
Ob Sie anrufen oder vorbeikommen, zunächst erreichen Sie unsere Verwaltungsmitarbeiterin. Sie können aber alle Fragen zur Mitgliedschaft, zum Stand der Beitragszahlung klären oder einen Beratungstermin vereinbaren.
3.Terminvereinbarung
Im Vordergrund steht das persönliche Gespräch, in dem Sie mit den Rechtsberatern Ihre mietrechtlichen Probleme erläutern können. Hierzu ist die Vereinbarung eines Termins zwingend notwendig, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten.
Wenn Sie eine verbindliche Auskunft erwarten, müssen Sie den Beratern die Chance geben, sich alle notwendigen Unterlagen durchsehen zu können. Dies ist einer der Gründe, warum viele Beratungsgespräche nicht durch eine Telefonauskunft zu ersetzen ist. Es liegt in Ihrem Interesse, wenn wir uns und Sie sich auf ein gemeinsames Beratungsgespräch vorbereiten können.
In der Regel hat ein Mieter bei mietrechtlichen Problemen ausreichend Zeit zur Prüfung. Forderungen von Vermietern und deren Anwälten, sich innerhalb weniger Tage zum Problem zu äußern, sind meistens nicht gerechtfertigt. Sie sollten sich dadurch nicht »verrückt« machen lassen.
Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich telefonisch an uns, damit wir mit Ihnen einen rechtzeitigen Termin vereinbaren können. .
4. Auf Fristen achten!
Ihre Mitarbeit ist erforderlich, wenn der Vermieter nicht reagiert. Unsere Schreiben enthalten in der Regel Fristen. Für die Einhaltung dieser Fristen benötigen wir in den meisten Fällen Ihre Kontrolle. Bei Überschreitung von Fristen vereinbaren Sie bitte unverzüglich einen neuen Beratungstermin.
5.Telefonische Kurz-Beratung
Bei kleineren mietrechtlichen Problemen, in akuten Notfällen oder bei Nachfragen zu laufenden Angelegenheiten können Sie uns zu den o. g. telefonischen Beratungszeiten anrufen. Bitte halten Sie dazu unbedingt Ihre Mitgliedsnummer bereit! Während der Zeit der persönlichen Beratung (s.o.) wird grundsätzlich nicht mit den Beratern telefonisch verbunden.