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Mitgliedsbeitrag

Beitragsordnung

Der Beitrag beträgt 72 Euro (6,00 Euro monatlich) im Jahr. Er beinhaltet neben dem Vereins- und Verbandsbeitrag auch den Anteil für eventuelle Leistungen im Rahmen der Rechtsschutzrichtlinie.

Er wird je Mitgliedshaushalt erhoben.
 
Für die Bearbeitung Ihrer Aufnahme einschließlich der Anmeldung beim DMB und DMB-LV ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 Euro zu entrichten.
 
Die Zahlungsweise kann vereinbart werden. Hauptverfahren ist der Bankeinzug. Er kann jährlich, halbjährlich und in Einzelfällen auch in kleineren Zeitabständen erfolgen. Überweisungen und Barzahlungen sind ebenfalls möglich.
 
 
Guter Rat ist nicht teuer !

Mitgliedsantrag

 

 

Gebührenordnung

Infolge der verstärkten Inanspruchnahme der mietrechtlichen Unterstützung durch viele Mitglieder entstehen uns zusätzliche Aufwendungen, die generell über das hinausgehen, was unsere Satzung den Mitgliedern im Rahmen der üblichen Rechtsberatung zusichert. Aus diesem Grunde wird entsprechend dem Vorstandsbeschluss vom 19.09.2019 mit sofortiger Wirkung folgende Gebührenordnung erlassen:

 

  1. Die mietrechtliche Beratung ist lt. Satzung für jedes Mitglied kostenlos.
  1. Schriftverkehr mit dem Vermieter in Ihrem Auftrag:
  • für Schreiben bis zu 3 Seiten inkl. Porto: 5,00 € - jede weitere Seite 2,50 €
  • für Einschreiben fallen zusätzlich die entsprechenden Einschreibegebühren an

 

  1. Bei Übernahme der Vertretung vor Ort:

 

  • Tätigkeiten außer Haus (Bsp. Rechnungsprüfungen beim Vermieter): 10,00 EUR inkl. Fahrtkosten
  • Wohnungsübergaben: 15,00 € zzgl. Fahrtkosten mit je 0,30 €/km

 

  1. Kopierkosten:

 

Grundsätzlich sind nur Kopien an uns zu übergeben. Unterlagen im Original werden kostenpflichtig (0,15 € pro Seite) von uns kopiert.

 

Kopierkosten, die für die Übermittlung von Rechnungsbelegen durch den Vermieter anfallen, werden an das Mitglied weiterberechnet.

 

  1. Säumige Beitragszahler erhalten Mahnungen, durch die weitere Gebühren entstehen:

 

  • 1. Mahnung: 2,50 €
  • jede weitere Mahnung: 5,00 €

 

6.  Adressabfragen beim Einwohnermeldeamt sind gebührenpflichtig. Diese Gebühr stellen

wir Ihnen in Rechnung, sollten Sie es bei einem Umzug versäumen, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen.

 

 

Die anfallenden Gebühren werden Ihnen im laufenden Monat in Rechnung gestellt und sind auf unser Konto zu überweisen.