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Fragen & Antworten

'Fragen & Antworten' soll eine interaktive Möglichkeit schaffen. Senden Sie uns Ihre Fragen, wir werden diese natürlich auf dem normalen Wege beantworten. Interessante Fragen - Ihre Genehmigung vorausgesetzt - werden wir in den 'Fragen & Antworten' sammeln und mit Antworten des Mieterbundes (wichtig! keine Rechtsberatung) alphabetisch zum Nachlesen anbieten.

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A
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Anstandlose Weiterzahlung der Miete

Tritt ein Mangel während der Mietzeit auf oder erkennt der Mieter erst während des Mietverhältnisses einen Mangel und zahlt dann trotzdem anstandslos weiter die volle Miete, ist seit dem 01.09.2001 auch eine spätere Mietminderung noch zulässig.

Achtung: Wenn der Mieter den Mangel anzeigt, die Reparatur verlangt, eine Frist setzt und erklärt, er zahle die volle Miete nur unter Vorbehalt, dann aber im Vertrauen auf die Mangelbeseitigung durch den Vermieter nichts unternimmt, ist immer gut beraten. Er verliert er sein Mietminderungsrecht nicht mehr.

Kategorie: Mietvertrag
Ansprechpartner: Mieterbund Neubrandenburg (http://www.mieterverein-neubrandenburg.de)
B
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Betriebskosten - Darf der Vermieter Betriebskosten fordern?

Ja aber nur, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass Mieter zusätzlich zu ihrer eigentlichen Miete (Netto-Kalt-Miete) noch Betriebskosten zahlen müssen.

Kategorie: Betriebskosten
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Betriebskosten - Was zählt dazu?

Betriebskosten sind die laufenden Kosten des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit.
 
17 verschiedene Kostenarten zählt der Gesetzgeber in einer speziellen Verordnung auf.

3 Kostenarten beziehen sich auf Heizung und Warmwasser.

Die 14 übrigen sind: Grundsteuer, Wasser, Entwässerung, Aufzug, Straßenreinigung, und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss, maschinelle Wascheinrichtung sowie sonstige Betriebskosten. Zahlen muss der Mieter nur dann für die hier aufgeführten Positionen, wenn diese Kostenarten im Mietvertrag genannt sind.

Kategorie: Betriebskosten
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Betriebskosten - Wie erfolgt die Abrechnung?

Für die Betriebskosten leistet der Mieter normalerweise monatliche Vorauszahlungen, das sind Abschlagszahlungen. Steht fest, in welcher Höhe Betriebskosten innerhalb einer Abrechnungsperiode Abschlagszahlungen. Steht fest, in welcher Höhe Betriebskosten innerhalb einer Abrechnungsperiode (12 Monate) tatsächlich entstanden sind, muss der Vermieter abrechnen. Er muss die tatsächlichen Kosten, die auf den einzelnen Mieterhaushalt entfallen sind, mit dessen monatlichen Vorauszahlungen verrechnen. Eine Überprüfung der Abrechnung lohnt fast immer, egal ob der Mieter Geld zurückerhält oder nachzahlen muss.
Neu: Der Vermieter darf nicht mehr einseitig vorgeben, dass bestimmte Betriebskosten unmittelbar zwischen Mietern und Leistungserbringern, zum Beispiel städtische Versorgungsunternehmen, abgerechnet werden.

Kategorie: Betriebskosten
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E
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Eigenbedarf - Wann darf der Vermieter kündigen?

Kündigungsgrund Nr. 1 für Vermieter ist Eigenbedarf. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder für einen nahen Familienangehörigen oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, benötigt. Familienangehörige, zu deren Gunsten Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, sind zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder und Geschwister des Vermieters. Entferntere Verwandte, Schwäger, Schwägerin oder Neffen und Nichten, zählen allenfalls mit, wenn der Vermieter nachweist, dass er einen besonders engen Kontakt zu ihnen hält.

Der bloße Wunsch des Vermieters, in den "eigenen vier Wänden" zu wohnen, reicht nicht aus. Voraussetzung für Eigenbedarf ist aber auch nicht, dass der Vermieter sich in akuter Wohnungsnot befindet. Eigenbedarf setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung benötigt. Er muss darlegen, dass er vernünftige und nachvollziehbare Gründe dafür hat, dass er oder ein sonstiger Berechtigter in die Wohnung ziehen soll. Das kann der Fall sein, wenn der Vermieter in der gekündigten Wohnung seinen "Altersruhesitz" begründen oder wenn er seinem Sohn oder seiner Tochter die Wohnung zur Verfügung stellen will.

Was tatsächlich vernünftig und nachvollziehbar ist, muss für jeden Einzelfall notfalls vor Gericht - neu entschieden werden. Dabei ist zu prüfen, ob der Eigenbedarf und der Einzugswunsch des Vermieters wirklich ernsthaft ist, ob der geltend gemachte Wohnbedarf nicht weit überhöht ist und ob es für den Vermieter Möglichkeiten gibt, seinen Wohnbedarf zu decken, ohne dass er auf die Mieterwohnung zurückgreift.

Kategorie: Mietvertrag
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I
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Indexmietvertrag - Welche Besonderheiten gibt es.

Schriftlicher Mietvertrag, in dem nicht nur die Anfangsmiete festgelegt wird, sondern auch die Frage, wie die Miete in den nächsten Jahren steigen wird. Der Mietpreis wird hier gekoppelt an einen Preisindex für allgemeine Lebenshaltung des Statistischen Bundesamtes. Fast immer werden Indexmietverträge als Zeitmietverträge auf 10 Jahre abgeschlossen. Wenn nicht, muss der Vermieter zumindest 10 Jahre lang auf sein Kündigungsrecht gegenüber dem vertragstreuen Mieter verzichten.


Die Verpflichtung des Vermieters zum Verzicht auf sein Kündigungsrecht für eine bestimmte Dauer besteht nach neuem Recht nicht mehr. Solche Verträge können daher zukünftig auch unbefristet geschlossen werden.

Kategorie: Mietvertrag
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M
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Mietminderung - Wann und wie lange kann ich die Miete mindern?

Bemerkt der Mieter im Laufe der Mietzeit einen Mangel, muss er den Vermieter sofort informieren. Dann kann er für die Zeit, in der der Mangel vorliegt, die Miete entsprechend mindern. Die Minderung selbst muss nicht beantragt werden.
Beispiel: Am 1 5. Januar fällt die Heizung aus. Der Defekt wird am 30. Januar beseitigt. Hier kann der Mieter für den halben Monat Januar die Miete kürzen.

Kategorie: Mietvertrag
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Mietvertrag - Was ist ein Formularmietvertrag?

Vorgedruckte Vertragstexte, die von Verlagen, Haus- und Grundbesitzervereinen oder Maklern herausgegeben werden. Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden auf vielen Seiten aufgelistet. Viele Vertragsklauseln sind überflüssig oder verschlechtern die gesetzlichen Mieterrechte. Nicht jede Vertragsklausel ist wirksam. Leitet der Vermieter Ansprüche aus einem Formularmietvertrag ab, sollte die Klausel immer zuerst vom Mieterverein überprüft werden.

Mit Hilfe von Formularmietverträgen können unbefristete Verträge, Zeitmietverträge, Staffel- oder Indexmietverträge abgeschlossen werden.

Einen mieterfreundliche Formularmietvertrag können Sie bei uns kaufen.

Kategorie: Mietvertrag
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S
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Staffelmietvertrag - Was ist die Besonderheit?

Schriftlicher Mietvertrag, in dem nicht nur die Anfangsmiete, sondern auch die zukünftigen jährlichen Mietsteigerungen festgelegt werden. Die jeweilige Endsumme oder der jährliche Erhöhungsbetrag muss im Vertrag stehen.


Staffelmietverträge werden normalerweise als Zeitmietverträge vereinbart. Während der Laufzeit des Vertrages kann der Vermieter nicht kündigen. Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht. Er darf erstmals zum Ablauf des vierten Jahres kündigen. Danach immer mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Kategorie: Mietvertrag
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W
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Wohnungsmängel - Was sind Mängel bzw. Fehler?

Ein Fehler liegt vor, wenn die Mietsache so beschaffen ist, dass der Mieter die Wohnung nicht nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten darf. Die Juristen sagen: Wenn der Ist-Zustand der Mietsache (tatsächlicher Zustand der Wohnung) vom Soll-Zustand (Zustand, in dem sich die Wohnung nach Vertrag oder Gesetz gewöhnlich befinden sollte) negativ abweicht.
Typische Mängel sind: Durchlässiges oder morsches Dach, undichte Fenster Feuchtigkeitsschäden und -flecken, defekte Heizung und/oder Warmwasseraufbereitung, verschmutztes bzw. getrübtes Leitungswasser, verstopfte Abflüsse u.s.w.
Wichtig: Nicht nur Fehler, die die Mietwohnung selber betreffen, berechtigen zur Mietminderung. Auch Störungen von "außen" können Wohnungsmängel sein.
Beispiel: Lärm aus einer benachbarten Diskothek oder von einer Baustelle.

Kategorie: Mietvertrag
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Wohnungsmängel - Welche Pflichten hat der Mieter?

Der Mieter muss den Vermieter informieren - aus Beweisgründen schriftlich -, dass Mängel vorliegen, und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen.

Kategorie: Mietvertrag
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Z
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Zeitmietvertrag - Was versteht man darunter?

Schriftlicher Mietvertrag, meist Formularmietvertrag, in dem das Vertrags- und Mietende von vornherein festgelegt wird. Während der Laufzeit des Vertrages können Vermieter oder Mieter nicht kündigen. Ausnahme: Fristlose Kündigung aus besonderem Grund. Ob die Miete während der Vertragsdauer gleich bleibt oder Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete möglich sind, richtet sich nach dem Wortlaut des Mietvertrages.

Am Ende der vorgesehenen Vertragszeit kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Erhält der Vermieter zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses dieses Fortsetzungsverlangen, kann er das Vertragsverhältnis nur beenden, wenn er einen Kündigungsgrund hat, zum Beispiel Eigenbedarf.

Anders, wenn schon bei Vertragsabschluß im Mietvertrag vereinbart ist, dass nach der Vertragszeit der Vermieter die Wohnung selbst benötigen wird oder umfangreiche Umbau- oder Abrissarbeiten vorgesehen sind, so dass der Mieter nicht mehr wohnen bleiben kann. Bei diesen qualifizierten Zeitmietverträgen muss er Mieter bei Vertragsende ausziehen. Solche qualifizierten Mietverträge können nur auf höchstens 5 Jahre befristet werden.

Nach neuem Recht können nur noch qualifizierte Zeitmietverträge abgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Befristungsdauer gibt es nicht mehr. Eine Befristung ohne Angabe eines Befristungsgrundes ist nicht wirksam, so dass der Vertrag dann auf unbestimmte Zeit läuft. Für Verträge, die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden gilt das alte Recht weiter zum Ende der Befristung weiter.
Zeitmietverträge werden häufig auch als Staffel- oder Indexmietvertrag abgeschlossen.

Kategorie: Mietvertrag
Ansprechpartner: Mieterbund Neubrandenburg (http://www.mieterverein-neubrandenburg.de)